BAFA Förderung für Enthärtungsanlangen / Entkalkungsanlage
29.05.2024, 16:02:47
Inhaltsverzeichnis
- Was wird gefördert?
- Wie wird die Förderung beantragt?
- Wer darf einen Antrag stellen?
- Wo gibt es weitere Infos?
Ab dem 1. Januar 2021 können laut einem Infoblatt der Bafa Enthärtungsanlagen und deren Einbau staatlich gefördert werden. Bedingung ist u.a. die Installation eines effizienten Wärmeerzeugers in Bestandsgebäuden.
Ziel der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) ist es, Investitionen in Einzelmaßnahmen anzustoßen, mit denen die Energieeffizienz und der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Gebäuden in Deutschland gesteigert und die CO2-Emissionen des Gebäudesektors in Deutschland gesenkt werden. Das Erreichen einer (neuen) Effizienzhaus- oder Effizienzgebäudestufe durch die mit dieser Richtlinie geförderten Einzelmaßnahmen ist nicht erforderlich. Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Was wird gefördert?
Quelle:
Wie wird die Förderung beantragt?
- Die Antragsstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen (als Beginn zählt der Abschluss eines Vertrags mit dem Auftragnehmer)
- Entsprechende Angebote einholen
- Antrag Online stellen: https://fms.bafa.de/BafaFrame/begem
- Vertrag abschließen und Vorhaben durchführen
Wer darf einen Antrag stellen?
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Wo gibt es weitere Infos?