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Garantiebedingungen

11.06.2024, 08:56:08

Die nachfolgenden Garantiebedingungen gelten für Produkte, die im Online-Shop von Alfiltra angeboten werden. Die Garantiedauer beträgt 2 Jahre und beginnt ab dem Kaufdatum. Bei ausgewählten Produkten kann die Garantie durch den Erwerb einer Garantieverlängerung um weitere 3 Jahre verlängert werden. Bei Abschluss eines Wartungsvertrages verlängert sich die Garantie auf das gewartete Produkt auf bis zu 7 Jahre bei ununterbrochener Laufzeit des Vertrages. Garantiegeber ist die Alfiltra GmbH Industriestr. 60 76646 Bruchsal.

Treten innerhalb der genannten Garantiefristen Mängel auf, die weder auf einer Beschädigung infolge gebrauchswidriger Benutzung, unsachgemäßer Behandlung, Veränderungen des Gerätes (z.B. Aufschrauben des Gehäuse, Ausbau von Komponenten) durch den Kunden noch auf einer elektrischen oder mechanischen Überlastung beruhen und wurden bisher weder durch Sie noch durch einen Dritten Reparaturversuche unternommen, so werden wir das Gerät nach eigenem Ermessen entweder ersetzen oder reparieren. Falls uns ein in jeder Hinsicht identisches Gerät nicht mehr zur Verfügung steht, sind wir berechtigt, den Ersatz durch ein technisch gleichwertiges Gerät zu leisten. Für den Fall, dass uns die von uns gewählte Art der Garantieerfüllung nicht möglich ist, ersetzen wir Ihnen den Zeitwert des betreffenden Geräts.

Um unserer Garantieerfüllung nachzukommen, kontaktieren Sie uns bitte vor Einsendung des defekten Gerätes und der Rechnungskopie telefonisch oder schriftlich über alfiltra.de/hilfe. Bei paketversandfähiger Ware (alltägliche, kompakte Ware ohne besondere Handhabung) kontaktieren Sie uns bitte bezüglich eines Retourenlabels. Bei nicht paketversandfähiger Ware (sperrige oder zerbrechliche Speditionsware) vereinbaren Sie bitte mit uns einen Abholtermin durch eine Spedition.

1.    Garantieansprüche können nur nach Vorlage der Originalrechnung oder einen entsprechenden Kaufnachweis durch den Kunden geltend gemacht werden.

2.    Es liegt im Ermessen von Alfiltra, ob die Garantie durch Austausch oder durch Reparatur des Gerätes bzw. des defekten Teils erfüllt wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3.    Garantie-Reparaturen dürfen nur von Alfiltra-Fachhändlern oder Alfiltra-Vertragspartnern ausgeführt werden. Bei Reparaturen, die von Dritten durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung, da solche Reparaturen sowie Schäden, die dadurch am Gerät entstehen können, von dieser Garantie nicht abgedeckt werden.

4.    Soll das Gerät in einem anderen als dem Land betrieben werden, für das es ursprünglich entwickelt und produziert wurde, müssen eventuelle Veränderungen am Gerät vorgenommen werden, um es an die technischen und / oder sicherheitstechnischen Normen dieses anderen Landes anzupassen. Solche Veränderungen sind nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler des Gerätes zurückzuführen und werden von dieser Garantie nicht abgedeckt. Die Kosten für solche Veränderungen sowie für dadurch am Gerät entstandene Schäden werden nicht erstattet.

5.    Ausgenommen von der Garantieleistung sind:
    a) Regelmäßige Inspektionen, Wartung und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen;
    b) Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau des Gerätes entstandene Kosten;
    c) Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie falsche Installation;
    d) Schäden, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere von Alfiltra nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind.

6.    Diese Garantie ist produktbezogen und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person, die das Gerät legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.

7.    Die Rechte des Käufers nach den jeweils geltenden nationalen Gesetzgebung, d.h. die aus dem Kaufvertrag abgeleiteten Rechte und Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer wie auch andere Rechte, werden von dieser Garantie nicht angetastet. Soweit die nationale Gesetzgebung nichts anderes vorsieht, beschränken sich die Ansprüche des Käufers auf die in dieser Garantie genannten Punkte.