Natriumgehalt bei Enthärtung durch Ionentausch
17.09.2024, 09:57:02
Die Enthärtungsanlage tauscht im Betrieb die Härtebildner Kalzium und Magnesium gegen Natrium. Das bedeutet, dass je enthärtetem Härtegrad 8 mg Natrium getauscht und dem Wasser aufgelastet werden. Hierbei ist unbedingt der Grenzwert der Trinkwasserverordnung zu beachten. Dieser liegt bei 200 mg/l Natrium. Bei Wasserhärten bis 30 ° dH wird dieser Grenzwert in der Regel nicht überschritten.
Rechenbeispiel 20 °dH: Die Wasserhärte beträgt 20° dH und soll auf 4° dH reduziert werden. Es werden also 16 °dH entfernt und somit 16 x 8 mg = 128 mg Natrium aufgelastet. Dieser Wert ist weit unterhalb des Grenzwerts.
Sehr hohe Wasserhärte ab etwa 30° dH
Rechenbeispiel 30 °dH: Die Wasserhärte beträgt 30° dH und soll auf 4° dH enthärtet werden. Es werden also 26 °dH entfernt und somit 26 x 8 mg = 208 mg Natrium aufgelastet. Hinzu kommt der bereits im Wasser enthaltene Natriumwert, welcher aus der Wasseranalyse des Versorgers entnommen werden kann. Liegt dieser beispielsweise bei 20 mg/l wäre der Gesamtwert in diesem Rechenbeispiel bei 228 mg/l Natrium. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung wäre überschritten.
Als Abhilfe reguliert man deswegen die Resthärte nicht auf 4° dH sondern auf 10° dH. Dann werden nur 20° dH enthärtet und die Auflastung mit Natrium reduziert sich auf 160 mg/l. Zuzüglich der angenommenen 20 mg/l ergibt das einen Gesamtnatriumgehalt von 180 mg/l. Der Grenzwert der Trinkwasserverordnung wird eingehalten.
Wenn Sie die Enthärtungsanlage durch uns montieren und Inbetriebnehmen lassen, wird diese Berechnung von unserem Monteur berücksichtigt und die Anlage entsprechend eingestellt.
Dosieranlagen als Ergänzung
Damit nun durch die Resthärte keine Kalkprobleme entstehen, kann zusätzlich eine Dosieranlage mit entsprechenden Härtestabilisatoren eingesetzt werden. Diese verhindern weitestgehend die Kalkbildung im Wasser. Die Dosierung erfolgt mengenproportional und ist trinkwasserzugelassen. Die hier angegebenen Werte im Rechenbeispiele müssen durch die tatsächlichen Werte ersetzt werden.
Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gerne individuell.